Die Nutzung von Sonnenenergie ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Energiezukunft – und Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage tragen aktiv dazu bei. Damit Ihre PV-Anlage ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann und der erzeugte Strom sicher ins Netz eingespeist wird, ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich.
Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass der Netzanschluss technisch geprüft wird, das Stromnetz stabil bleibt und Sie eine EEG-Vergütung erhalten können. Außerdem sind wir verpflichtet, die Daten Ihrer Anlage an Behörden wie die Bundesnetzagentur weiterzugeben. Nur mit einer Anmeldung darf Ihre Anlage legal betrieben und Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Gemäß § 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss dem Netzbetreiber rechtzeitig mitgeteilt werden, wie der erzeugte Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage vermarktet werden soll. Dabei können Sie zwischen folgenden Optionen wählen:
Was bedeutet „rechtzeitig“?
Zwischen Ihrer Mitteilung und dem geplanten Inbetriebnahmedatum muss mindestens ein voller Kalendermonat liegen.
Die Mitteilung erfolgt im Rahmen Ihrer Anschlussanfrage über unser Kundenportal.
Warum ist das wichtig?
Wird die Frist nicht eingehalten, sind wir gesetzlich verpflichtet, gemäß § 52 EEG eine Strafzahlung von 10 Euro pro installiertem kWp und Monat zu berechnen. Diese Gebühr leiten wir an die Bundesnetzagentur weiter.
Unser Tipp: Stellen Sie Ihre Anfrage frühzeitig im Kundenportal, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.